Was kann den jetzt nun abgesetzt werden?
Fall 1: Minijob mit 200 €:
200 €
- 100 € Grundfreibetrag (alles enthalten)
100 € davon 20 % = 20 €
- 20 €
80 € Anrechnung, also Abzug vom Alg II
120 € Selbstbehalt, darin alle Kosten
Fall 2: SV-pflichtiger Job mit 700 €, ohne Kostenaufstellung. Vom Brutto rechnen, vom Netto abziehen
Freibetrag: sonstige Absetzbeträge
700 € 700 € Brutto
- 100 € Grundfreibetrag - 200 € Steuern + Versicherungen
600 € davon 20 %
= 120 €
220 € - 220 € Freibetrag+Grundfreibetrag
= 280 € Anrechnung auf das ALG II
Hört sich toll an, ist es aber nicht, denn die Kosten sind real. Tatsächlich sind nur 120 € mehr in der Tüte.
Fall 3: SV-pflichtiger Job mit 700 € mit Kostenaufstellung. Vom Brutto rechnen, vom Netto abziehen
Freibetrag: sonstige Absetzbeträge
700 € 700 € Brutto
- 100 € - 200 € Steuern + Versicherungen
600 € davon 20 %
= 120 € Freibetrag - 120 €
- 80 € nachgewiesene Fahrtkosten
- 30 € Versicherungspauschale
- 40 € nachgewiesene Werbungskosten
230 € Anrechnung auf das ALG II