17. Checkliste: Stimmt mein Alg II-Bescheid ?Die ALG-II-Bescheide sind leider sehr unverständlich, verwirrend und vielfach fehlerhaft. Sie können somit nicht einfach darauf vertrauen, dass Ihr Bescheid richtig ist. Vielmehr sollten Sie, soweit es Ihnen möglich ist, die Angaben sorgfältig prüfen. Die nachfolgenden Hinweise und Tipps sollen Ihnen helfen das Herzstück des Alg II-Bescheids, den „Berechnungsbogen“, besser verstehen und überprüfen zu können. Die Zahlen am linken Rand verweisen auf die jeweiligen Erläuterungen der Koordinierungsstelle. Unsere Beispielfamilie besteht aus dem Ehepaar Rita und Erwin sowie ihren Kindern Jan (15 Jahre) und Ulrike (12 Jahre). Rita verdient in einem Mini-Job 400 Euro dazu. Die Warmmiete der Familie beträgt 480 Euro.
1) Diese Geldbeträge – die so genannten Regelleistungen – stehen laut Gesetz den einzelnen Personen im Haushalt („Bedarfsgemeinschaft“) für den Lebensunterhalt im Monat zu. 2) Bewilligt wird in der Regel für sechs Monate. In den einzelnen Monaten kann die Leistungshöhe aber unterschiedlich sein – etwa wenn ein Kind 14 Jahre alt wird und ihm danach eine höhere Leistung zusteht. Dann enthält der Bescheid mehrere Berechnungsbögen für unterschiedliche Zeiträume. |