Beispiele für Familien Hanna (38) ist mit Bernd (40) verheiratet. Sie haben zwei Kinder Lisa (12) und Peter (11). Sie haben einen Freibetrag von 78 (Lebensjahre von Hanna und Bernd zusammen) x 150 Euro = 11.700 Euro sowie für Anschaffungen 2 x 750 Euro = 1.500 Euro. Beispiel: Anja (33) ist allein erziehend. Ihre Tochter Tanja (7) hat ein von ihren Eltern eingerichtetes Sparbuch über 4.000 Euro. Da Tanja nur über einen Freibetrag in Höhe von 3.850 Euro (3.100 Euro Mindestfreibetrag und 750 Euro für Anschaffungen) verfügt, gilt sie nicht als bedürftig. Sie zählt nicht zur Bedarfsgemeinschaft und würde so lange kein Sozialgeld erhalten, bis das Sparbuch um 150 Euro reduziert ist. Eine Ausbildungsversicherung ist nach den Verlautbarungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales nicht geschützt. Tipp: Wenn die Eltern ihre Freibeträge nicht ausschöpfen, ein Kind aber „zuviel“ Vermögen hat, dann sollten notwendige Anschaffungen oder offene Rechnungen aus dem Vermögen des Kindes bezahlt werden. |